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Corona-Schulinformation 2022-003

Aktuelle Corona-Schulinformation zu folgenden Themen:

 

  1. Änderung der SchulencoronaVO
  2. Quarantäneregelungen
  3. Lüften in Schulen

 

1. Änderung der SchulencoronaVO
Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 tritt eine geänderte Schulen-Coronaverordnung in Kraft.
Danach wird die Testfrequenz auf drei Testungen pro Woche festgelegt. Diese Regelung
soll zunächst bis Mitte März bestehen bleiben.
Wie bereits angekündigt, gilt die Testpflicht außerdem ab sofort für alle Personen in Schulen,
unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.

 

2. Quarantäneregelungen
Am 15. Januar 2022 tritt eine Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in Kraft:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schutzmassnahmen-ausnahmenv-und-coronavirus-einreisev.html.
Zugleich hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren den
sog. Absonderungserlass geändert und informiert unter diesem Link über die geltenden
Regelungen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2021/Corona/220114_VIII_Absonderungserlass.html

Grundsätzlich gelten danach folgende Absonderungspflichten (Quelle Staatskanzlei SH:
Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in
Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen
erforderlich. Das bedeutet, dass in Schulen folgende Veränderungen gegenüber
den Regelungen der ersten Schulwoche gelten:
* Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht
für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen
Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn
der infizierten Person.
* Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die
Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der
infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten,
die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu
informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß
Absonderungserlass des MSGJFS.
* Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“
Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.
Rechtsgrundlage hierfür ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-
Verordnung des Bundes, die bezüglich des Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut
und bezüglich des Genesenen-Status auf das Robert Koch-Institut verweist. Einzelheiten
zu den genannten Personengruppen finden sich unter
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirusinhalt.
html?nn=169730&cms_pos=3 und www.rki.de/covid-19-genesenennachweis
* Wird der Schulleiterin oder dem Schulleiter ein durch einen PCR-Test bestätigter
Infektionsfall bekannt, soll den Lerngruppen, mit denen die infizierte Person Kontakt
hatte, ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung durch die Schule
ausgehändigt werden. Das Schreiben erhalten die Schulen in den nächsten Tagen.
* Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für
sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung
über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.

3. Lüften in Schulen
Das Umweltbundesamt hat bereits zum 22. Dezember 2022 seine Hinweise zu Lüftungskonzepten
in Schulen aktualisiert. Sie finden die Hinweise unter folgendem Link
https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-ein-regelmassigerluftaustausch-
in-klassenzimmern-grundsatzlich-wichtig-und-in-der-pandemie-umso-mehr
Dort heißt es weiterhin: „Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten oder öfter mit weit
geöffneten Fenstern gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Je
größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften.
Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend.“
Bitte leiten Sie die Corona-Schulinformation auch an die Gremien in Ihrer Schule weiter.


Bei Rückfragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail an folgende Adresse: corona.bildung@
bildungsdienste.landsh.de.


Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft

 

Das Dokument und eine Erläuterung dazu finden Sie unten im Anhang, weitere Informationen zum Umgang mit Corona finden Sie  hier und https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html.

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Corona-Schulinformation 2022 - 002

Corona-Schulinformation 2022 - 002 vom 9. Januar 2022

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der zweiten Schulinformation im Jahr 2022 greifen wir folgende sehr aktuelle Themen
für Sie auf:
1. Quarantäne von Kontaktpersonen ............................................................... 1

• Die Sonderregelung des Erlasses zum „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung
zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das
neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in
einer geeigneten Häuslichkeit“ in Nr. 1 c) wird bezüglich des Vorgehens in Schulen
vorübergehend außer Kraft gesetzt.
• Für Kontaktpersonen in Schulen gelten also die allgemeinen Absonderungsverpflichtungen.
D. h. enge Kontaktpersonen zu einer PCR-positiv getesteten Person begeben
sich selbsttätig für 10 Tage in häusliche Quarantäne unabhängig vom Nachweis
einer bestimmten Variante bei der Indexperson. Die Quarantäne endet automatisch
ohne Test nach 10 Tagen, wenn sich keine Infektion ergeben hat.
• Dies bedeutet im konkreten Falle: Die Kontaktpersonen sind nach den entsprechenden
Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte eigenverantwortlich
verpflichtet, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt
kontaktiert werden. Dies erfolgt üblicherweise in der eigenen Häuslichkeit.
Außerdem sollten sie bekannte Kontaktpersonen eigenständig über den Infektionsfall
informieren, so dass diese Personen ebenfalls eigenverantwortlich der Absonderungspflicht
nachkommen können. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um Infektionsketten
zu unterbrechen.
• Der derzeitige Stand beim Gesundheitsministerium bezogen auf Geimpfte ist so, dass
diese aufgrund der bestehenden Regelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahme-Verordnung nur dann einer Quarantäneanordnung unterliegen, wenn ein
Nachweis über eine Virusvariante („Variant of Concern – VOC“; hier v.a. Omikron) bei
der Indexperson vorliegt.
• Nur in Ausnahmefällen, also, wenn Unklarheit darüber besteht, ob jemand eine Kontaktperson
ist oder nicht, ist ein Eingreifen des Gesundheitsamtes beim Kontaktpersonenmanagement
in Schulen erforderlich.
• Diese Regelung gilt bis zur Anpassung des Absonderungserlasses. Kommt es durch
Vorgaben auf Bundesebene zu Änderungen, werden Sie durch uns kurzfristig informiert.
Für Schulen bedeutet das in der Umsetzung, dass die unmittelbaren Sitznachbarinnen
und Sitznachbarn der PCR-positiv getesteten Person enge Kontaktpersonen sind, die
sich daher eigenverantwortlich in Absonderung begeben müssen. Erfährt die Schule von
einer PCR-positiv getesteten Person, informiert sie umgehend die Lerngruppen, mit denen
die infizierte Person innerhalb der letzten drei Tage Kontakt hatte. Die Kontaktpersonen
begeben sich dann aufgrund der oben dargestellten Regelungen der Gesundheitsbehörden
eigenverantwortlich in Absonderung. Dafür begeben sie sich auf dem schnellst möglichen
Weg nach Hause. Lehrkräfte achten im Rahmen des Möglichen darauf, dass dies umgesetzt
wird. Im Falle von Fahrschülerinnen und Fahrschülern oder Schülerinnen und Schülern,
die z. B. auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, den
Heimweg allein anzutreten, ist der nächstmögliche Zeitpunkt dann, wenn Eltern oder von
ihnen beauftragte Personen das Kind abholen können.
Die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die Kontaktperson sind, sind durch
die Schule unverzüglich zu informieren. Dabei sind mit den Sorgeberechtigten Verabredungen
zu treffen, wie das Kind unter Beachtung der Vorgaben der Quarantänevorgaben sicher
nach Hause kommt.


2. Informationsveranstaltungen der Schulen ...................................................... 3

Das Dokument finden Sie unten im Anhang, weitere Informationen zum umfang mit Corona finden Sie  hier und https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html.

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Beginn der Schule am Montag den 10.01.22 - Planung bis zum 23.01.22

Alle Schüler:innen (auch geimpfte!) sollen in den kommenden Wochen dreimal pro Woche also montags, mittwochs und freitags getestet werden. Wir bitten darum, dass alle Schüler:innen am Wochenende zuhause oder in einer Teststation getestet werden. Aufgrund der hohen Inzidenz in Kiel (Stand 07.01: 630 auf 100.000) müssen wir leider mit vielen positiven Tests bei unseren Schüler:innen rechnen. Entlasten Sie uns, indem Sie bereits am Sonntag testen! Im Falle eines positiven Ergebnisses wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und schreiben Sie dem Sekretariat eine Mail. Mehr Infos hier.

Der Schwimmunterricht in E und den 6. Klassen entfällt zunächst - stattdesssen werden im Sportunterricht Bewegungsangebote durchgeführt.

Aufgrund der neuen Corona Verordnung vom 05.01.22 fallen in den kommenden zwei Wochen auch alle AGs an der KKS aus.

Die Hausaufgabenbetreuung findet in zwei Gruppen für Klasse 5 bzw 6 kohortenrein statt. Das Essen wird in den Klassenräumen eingenommen.

Heyden

 

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Corona-Schulinformation 2022 - 001

Corona-Schulinformation 2022 - 001 vom 5. Januar 2022


Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der ersten Schulinformation 2022 greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:


1. Testkonzept ................................................................................................................ 2
2. Mund-Nasen-Bedeckung ........................................................................................... 3
3. Kohortenregelung Grundschulen und Förderzentren ............................................ 3
4. Kohortenübergreifende außerunterrichtliche Angebote an allen Schulen ........... 4
5. Musik und Sport ......................................................................................................... 4
6. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen ...................... 5
7. Regelung zum Übergang zum Distanzlernen .......................................................... 5
8. Abschlussprüfungen ................................................................................................. 5
9. Klassenarbeitserlass ................................................................................................. 6
10. Unterstützungsangebote für Schulen im Bereich Digitalisierung ......................... 6
11. Hygieneleitfaden und Rahmenkonzept für das Schuljahr 2021/22 ........................ 7
12. Dateneingabe bei Poyteia .......................................................................................... 7

 

Das Dokument finden Sie unten im Anhang, weitere Informationen zum umfang mit Corona finden Sie  hier und https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html.

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Bigband mit Weihnachtsklängen auf dem Schulhof

Bei Sonnenschein war es uns am Montag den 20.12.21 möglich, wenigstens einen Weihnachtsauftritt mit der Bigband durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof freuten sich mit uns und applaudierten kräftig. Die Probengestaltung mit den Corona-Auflagen war nicht immer einfach, doch wir haben es geschafft. :)

 

Dorit David

 

 

Fotos: Heyden

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Corona-Schulinformation 2021 - 053 vom 21.12.21

Aktuelle Corona-Schulinformation zu folgenden Themen:

 

  1. Schreiben von Frau Ministerin Prien
  2. Ausblick auf den Schulstart im Januar 2022
  3. Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen
  4. Projekt „Schulen ans Netz“

 

Die finden alle aktuellen Corona Schulinformationen auf der Hompege unter dem Menüpunkt Eltern - Corona.

 

Heyden

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Teilnahme am bundesweiten 63. Vorlesewettbewerb 2021/22

Auch in diesem Jahr nahm die KKS am Vorlesewettbewerb der Stiftung Buchkultur und Leseförderung teil, bei dem jährlich rund 600.000 Kinder und etwa 7.000 Schulen antreten.

Am 02.12. war es soweit: Die acht Siegerinnen und Sieger der klasseninternen Vorentscheide lasen vor ihren rund 60 Mitschülerinnen und Mitschülern des 6. Jahrganges sowie einer Jury vor.

Mit beeindruckender Gelassenheit saßen die Vorleserinnen und Vorleser der vier 6. Klassen auf der Bühne der Aula und lasen nacheinander etwa dreiminütige Textstellen aus  selbstgewählten Büchern vor und ernteten dafür Applaus. Ob mit Texten über streitlustige Piraten, den bösen Professor Quirrell aus Harry Potter, hungrige Olchis oder Steinfiguren mit piepsigen Stimmen - die acht Mädchen und Jungen schafften es, das Publikum in ihren Bann zu ziehen.

Anschließend wurden nicht vorbereitete Textstellen aus einem Buch vorgelesen, das die Schülerinnen und Schüler nicht kannten und von den Deutschlehrkräften ausgewählt worden war. Trotz des erhöhten Schwierigkeitsgrades überzeugten die Klassensiegerinnen und Klassensieger auch in dieser Disziplin.

Die Jury, bestehend aus den Siegerinnen der Vorjahre und Lehrkräften, hatte daraufhin die schwierige Aufgabe, eine Platzierung festzulegen. Nach kurzer Beratung stand fest: Antonia (6d) ist die Gewinnerin und wird die KKS im Januar des kommenden Jahres beim Stadt- bzw. Kreisentscheid vertreten. Wir gratulieren ihr, ebenso wie der zweiplatzierten Smilla (6a), der drittplazierten Jonna (6c) sowie allen anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ganz herzlich und drücken die Daumen!

Julia Fenske

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Lange Nacht der Mathematik

Die KKS ist eine von 278 Schulen bundesweit, die an der langen Nacht der Mathematik teilnimmt.

Am 19.11.21 erschienen über 50 Mathematik-Begeisterte aus den Klassenstufen 6 bis Q2, um zu knobeln!

Auch die Köpfe der Lehrer:innen rauchten kräftig mit!

Schüler:innen der Oberstufe haben ein Buffet mit Snacks aufgebaut (Brezeln, kleine Snacks, Naschi, Getränke o.ä.). Dort konnten die Teilnehmer:innen für einen kleinen Preis etwas kaufen. Der Erlös fließt in die Kasse für den Frankreich-Austausch.

 

Fotos: Bucher + Heyden

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Maskenpflicht in der Schule gilt wieder

Die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein müssen auch im Unterricht am Platz wieder eine Maske tragen. Das gab Bildungsministerin Karin Prien heute (17. November) bekannt. „Unser oberstes Ziel bleibt die Sicherstellung des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler“, erläuterte die Ministerin. „Um dieses Ziel zu erreichen, kehren wir zur Maskenpflicht am Platz zurück.“

Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann und dazu das Kabinett sowie auch der Landtag in einem ordentlichen Verfahren beteiligt bzw. gehört werden müssen, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Montag, 22. November.

Wesentliche Punkte der neuen Schulen-Corona-Verordnung werden sein:

  • Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
  • Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
  • Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.

Ministerin Prien appellierte: Tragen Sie ab sofort wieder die Maske auch am Platz. Die Situation in Schleswig-Holstein ist nicht dramatisch, sondern beherrschbar und wir wollen alle gemeinsam dafür sorgen, dass es so bleibt. Wir haben die höchsten Impfquoten im Land, gerade die Jugendlichen ab 12 sind hier Vorreiter in Deutschland. Die Schulen in Schleswig-Holstein müssen geöffnet bleiben. Lassen Sie uns, lasst uns auch deshalb gemeinsam gegen das Virus kämpfen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/11_November/211117_maskenpflicht.html

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Studienstiftung

Am Freitag den 29.10. informierten ehemalige Schüler:innen der KKS den aktuellen Q2 Jahrgang in der Aula über die Kosten eines Studiums und die Möglichkeit der Finanzierung über Studienstiftungen und Bafög. Für die Schüler:innen der KKS war dies eine sehr gute Gelegenheit, Infos aus erster Hand zu bekommen, um sich besser auf eine Studium vorbereiten zu können. Großen Dank an Johanna Claasen (Mathe+WiPo an der CAU, Abi 2020) und Charlotte Claasen (Jura CAU, Abi 2019), Julia Schütrumpf (CAU Medizin) und Jonathan Pioch (Psychologie Berlin, Abi 2019).

Knut Heyden

 

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