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Bildungstarif am dem 1.8.2018

von Knut Heyden

Umsetzung des Bildungstarifes ab August 2018 

Der Kreistag hat am 25.09.2017 beschlossen, den „Bildungstarif“ unter § 15 in die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu integrieren. Diese Satzung tritt am 01.08.2018 in Kraft.

Der Bildungstarif wird Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 11-13 der allgemeinbildenden Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern, die an einer Beruflichen Schule eine schulische Ausbildung absolvieren, gewährt.

 Voraussetzung für die Gewährung des Bildungstarifes ist, dass der Wohnort der Schülerin oder des Schülers im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt und dass die Wohnortgemeinde nicht die Gemeinde des Schulortes ist.

 Für jede Fahrschülerin und jeden Fahrschüler, die oder der den Bildungstarif in Anspruch nimmt, wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 150,00 € pro Schuljahr erhoben.

 

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