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Aktuelle Mitteilungen aus dem Ministerium

Folgende Schreiben der Ministerin Frau Karin Prien bzw. von Herrn Kraft haben uns erreicht.

 

Aktuell

Die einzelnen Dokumente finden Sie über "Weiterlesen" im Download.

Durch die Vielzahl von Dokumenten (meist sind es mehrere pfds zu einer Schulinformation) ist es leider etwas unübersichtlich. Sie finden hier aber alle aktuellen Schreiben.

Corona-Schulinformation 2021 – 021 vom 15.03.2021

  1. Hinweise zum Polyteia-Regelbetrieb
  2. Mensabetrieb
  3. Handreichung Masken
  4. Aktuelle Hinweise zum Sportunterricht

 

Corona-Schulinformation 2021 - 020 vom 10.3.2021
zu den weiteren Öffnungsschritten für Schulen in der kreisfreien Stadt Flensburg und den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Flensburg, Segeberg sowie Stormarn.

 

Corona-Schulinformation 2021 - 019 vom 8.März 2021
zu den weiteren Öffnungsschritten für Schulen für die Zeit vom 15. bis 31. März 2021 v

 

Corona-Schulinformation 2021 - 018 vom 4. März 2021

  1. Impfangebot für Beschäftigte an Grundschulen und Förderzentren ab dem 9. März
  2. Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
  3. Polyteia-Meldeverfahren im regulären Betrieb ab 8. März

 

Corona-Schulinformation 2021 - 017 vom 1. März 2021

1. Regelungen zum Schulbetrieb bzw. zur Schulöffnung (zum 8.3.2021)
2. Wechselunterricht
3. Erlass zum freiwilligen Wiederholen
4. Gezielte Vorbereitung auf die ESA-/MSA-Prüfungen
5. Erlass zur Beurlaubung

 

Corona-Schulinformation 2021 - 016 vom 25. Februar 2021:

 

1. Testangebot für Lehrkräfte
2. Ergänzende organisatorische Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung
3. Start der wissenschaftlichen Evaluation der Distanzlernphase
4. Polyteia-Meldeverfahren der Präsenzzahlen und der Distanzlernzahlen
5. Angebot des Kinderschutzbundes
6. Hinweise zur Schülerbeförderung

 

 

11.02.2021 Corona-Schulinformation 2021 - 011

1. Nächste Öffnungsschritte für die Schulen ab dem 22. Februar 2021
2. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern
3. Schnupfenplan
4. Erlasse zu Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen
5. Hinweise zur Durchführung der Abschlussprüfungen
6. Schulen-Corona-Verordnung

 

Anschreiben an die Eltern

 

 

09.02.2021 Corona-Schulinformation 2021 - 009

VERA wird auf die Zeit nach Ostern verschoben

 

28.01.2021 Corona-Schulinformation 2021 - 008

1. Organisation des Wechselunterrichts
2. Durchführung der Abschlussprüfungen zum ESA, zum MSA und zum Abitur
3. Hinweise zum Wiederholen von Jahrgangsstufen

 

21.01.2021

1. Bewegliche Ferientage und Schulentwicklungstage im Februar
2. Grafik zum Thema „Zeugnisausgabe“ aus Corona-Schulinformation 2021 – 006
3. Verteilung medizinischer Masken für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
4. Polyteia-Meldungen

 

19.01.2021

1. Zeugnisausgabe zum Schluss des ersten Schulhalbjahres 2020/21
2. Rückgabe korrigierter Klassenarbeiten und Leistungsnachweise
3. Sportunterricht
4. Anmeldeverfahren für die weiterführende Schule
5. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler bei der Erreichung schulischer Ziele

 

In der Datei SchulenCoronaVO_final vom 8.1.2021 wird unter §7 der Präsenzunterricht in Q2 neu geregelt.

Schulbetrieb in der Zeit vom 11. bis zum 31. Januar 2021 an den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren
(1) In den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren finden für die Schülerin-nen und Schüler vom 11. bis zum 31. Januar 2021 kein Unterricht und keine sonstigen Schulveranstaltungen statt. Für die Schülerinnen und Schüler ist ein Lernen in Distanz vorzusehen.
(2) Abweichend von Absatz 1 wird an den Tagen, an denen in der Schule Unterricht stattgefunden hätte, für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine Notbetreuung vorgehalten. Angebote der Notbetreuung sind, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen, folgenden Schülerinnen und Schülern vorbehalten:
1. Schülerinnen und Schüler, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen gemäß § 19 Absatz 2 Corona-Bekämp-fungsverordnung dringend tätig ist,
2. Schülerinnen und Schüler als Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden,
3. Schülerinnen und Schüler, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist.
Satz 1 und 2 findet für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote entsprechende Anwendung. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können an Förderzentren und allgemein bildenden Schulen abwei-chend von Absatz 1 an den Tagen, an denen Unterricht in der Schule stattgefunden hätte, erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemein bildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 können schriftliche Leistungsnachweise, die als Nachholtermine für einzelne Schülerinnen und Schüler angesetzt sind, in der Schule durchgeführt werden, soweit der Nachweis für die Leistungsbewertung in dem betreffenden Fach für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/21 zwingend erforderlich ist.


(4) Abweichend von Absatz 1 kann für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen Präsenzunterricht stattfinden und können vorgesehene Prüfungen in der Schule durchgeführt werden. Vorrangig findet dabei für diejenigen Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht statt, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschlussprüfung teilnehmen werden. Bei der Durchführung von Präsenzunterricht ist die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sicherzustellen. 

 

In der Corona-Schulinformation 2021 – 002 werden folgenden Themen erläutert:

 

  1. Lernen in Distanz
  2. Nachschreibetermine für Klassenarbeiten
  3. Leistungsbewertung
  4. Organisation des Präsenzunterrichts für die Abschlussjahrgänge
  5. Sportunterricht
  6. Praktika
  7. Zeugniskonferenzen
  8. Ausblick

 

Drei Szenarien für die Zeit nach dem 01.02.2021 werden im Schreiben vom 16.12. diskutiert:

1. Distanzunterricht mit Notbetreuung (wie am 7.+ 8.1.)

2. Präsenzunterricht

3. Mischformen

 

Über Weiterlesen gelangen Sie zum Download der Schreiben.

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Schulsozialarbeit

Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern,

 

die Coronazeit ist für alle schwierig zu bewältigen.

Bei Problemen und Konflikten zu Hause, im Freundeskreis, in der Partnerschaft oder der Familie sind die Fachkräfte in den kommunalen Beratungsstellen für Euch und Sie da.

Auch während der coronabedingten Einschränkungen unterstützen wir unkompliziert und zeitnah bei der Klärung und Bewältigung von Problemen.

Ob per Telefon, Video oder im direkten Kontakt, das besprechen wir bei der vertraulichen Terminvereinbarung.

Die Kontaktdaten stehen in ►diesem Flyer, für Kinder und Jugendliche auch ►hier.

 

Zusätzlich zu diesem Angebot ist unsere Schulsozialarbeiterin Frau Magdalena Blazyca unter der Telefonnummer: 0151 – 163 02 847 sowie unter der Mailadresse: magdalena.blazyca@kiel.de,  für Sie/Euch von Montag bis Freitag erreichbar.

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Weihnachtsstern aus der 7a von Luca
Weihnachtsstern aus der 7a von Luca

Noch mal gewonnen!

Mit einem Filmbeitrag zum Aktionstag „Jugend trainiert – gemeinsam bewegen" im September gewann die KKS Kiel Fachschaft Sport) einen 1.000,- EUR Reisegutschein der Deutschen Bahn.

Hier geht's zum Film auf der Seite von Jugend trainiert für Olympia

oder direkt auf YouTube.

Wir sind super stolz und hoffen, dass wir den Gutschein auch bald unter sich wieder normalisierenden Bedingungen einlösen können.

N. Graf (für die Fachschaft Sport)

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KKS Musikklasse gewinnt 2. Preis!

Wir haben es geschafft!! Den 2. Platz des deutschlandweiten Schulwettbewerbs „Jupiter - Musikklassenförderung 2019/20“ haben wir gewonnen! Ich bin stolz auf Euch liebe Musikerinnen und Musiker und freue mich auf weiteres gemeinsames Musizieren!

Dorit David

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Weihnachtsferien

Am Freitag den 18.12. endet der Unterricht nach der 4. Stunde.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und besinnliche Tage mit ihrer Familie.

Kommt gesund wieder.

 

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, beginnt der reguläre Präsenzunterricht erst am 11. Januar 2021.

Für die Klassen 5-7 erfolgt eine Abfrage zur Notbetreuung an den beiden Tagen.

Am 7. und 8. Januar findet in den Klassen 5-7 eigenverantwortliches Arbeiten mit Aufgaben statt, die schon vor den Ferien mitgeteilt werden.

In allen Klassen von 8 bis Q2 wird Distanzunterricht gehalten.

An beiden Tagen können auch Nachschreibklausuren in der Oberstufe angesetzt werden. Dazu werden nähere Informationen folgen.

 

Knut Heyden

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2. Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit laden wir Sie zu unserer 2. Mitgliederversammlung im Jahr 2020

am Mittwoch, den 11. November 2020 um 19.00 Uhr

in der Aula der KKS ein.

 

 

Noch gehen wir davon aus, dass die Mitgliederversammlung stattfinden kann.

Denken Sie daran, sich für die Veranstaltung anzumelden.

Heyden 5.11.2020

 

Vorläufige Tagesordnung

 

TOP 1: Begrüßung

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 3: Genehmigung der Tagesordnung

TOP 4: Genehmigung des Protokolls vom 04. Juni 2020 inkl. Kassenbericht

TOP 5: Beschluss über die Absicht der Anmeldung der Eintragung des Vereins

TOP 6:  Beschluss über die Bestätigung der Geltung der Satzung aus dem Jahr 1990 in der Fassung vom 15. April 2014

TOP 7: Beschluss über folgende Satzungsänderungen:

  • In § 1 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung lautet der Name Verein der Freunde der Käthe-Kollwitz-Schule e.V.“

Begründung: Zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der Transparenz soll der Verein nunmehr eingetragen werden.

  • In § 2 wird Absatz 2 nach dem Wort „Erziehung“ wie folgt ergänzt: „, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO.“

Begründung: Anpassung des Zwecks an steuerliche Erfordernisse.

  • In § 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Sachinvestitionen, Abiturgeschenke, Teambuildingmaßnahmen, Unterstützung von Schulveranstaltungen usw.“

Begründung: Aus Transparenzgründen sollen künftig Beispiele für die konkreten Maßnahmen genannt werden, die der Verein zur Zweckerreichung vornimmt.

  • In § 4 Abs. 1 wird vor dem Wort „Person“ eingefügt: „natürliche und juristische“.

Begründung: Es soll klargestellt werden, dass auch juristische Personen die Mitgliedschaft erwerben können. Dies kann sich positiv auf den Mitgliedsbestand des Vereins und die Möglichkeiten zur Zweckerreichung auswirken.

  • 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „Für die Beantragung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist zu begründen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.“

Begründung: Das Verfahren der Aufnahme von Mitgliedern sollte transparenter dargestellt werden. Das gilt vor allem für die Mitgliedschaft von Minderjährigen.

  • 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären. Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, insbesondere wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.“

Begründung: Die bisherige Formulierung sollte klarer und genauer gefasst werden, damit die Mitglieder sich Kenntnis darüber verschaffen können, in welchen Fällen die Mitgliedschaft endet.

  • 6 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt über seine Amtszeit hinaus bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.“

Begründung: Durch die zeitliche Begrenzung des Amtes könnte die Motivation zur Vorstandsarbeit steigen.

  • 6 Abs. 6 wird gestrichen.

Begründung: Eine Haftung der Mitglieder kommt nicht in Betracht, und eine Haftungsbeschränkung wie bisher formuliert ist nicht möglich. Mit erfolgter Eintragung haftet der Verein für etwaige Schäden. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

  • 9 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: „Soll hiervon abgewichen werden, ist für die Beitragsfestsetzung die Mitgliederversammlung zuständig.“

Begründung: Es wird unter Beachtung der Richtlinien zur Körperschaftsteuer die Benennung eines für die Beitragsfestsetzung zuständigen Organs sichergestellt.

  • 9 Abs. 2 wird die Nennung der Bankverbindung gestrichen und der Absatz wie folgt ergänzt: „Die Zahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung auf das im Eintrittsformular genannte Konto des Vereins.“

Begründung: Eine mögliche Änderung der Bankverbindung soll nicht zu einer Änderung der Satzung führen und damit verbundenen Kosten führen.

  • 9 Abs. 4 wird gestrichen.

Begründung: Die Entscheidung über die Steuerbegünstigung trifft die Finanzverwaltung durch Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.

  • 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine sonstige im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstige Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar zum Zweck der Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO zu verwenden hat.

Begründung: Ergänzung aufgrund eines Hinweises im Freistellungsbescheid des Finanzamts.

 

TOP 8: Beschluss über die geänderte Satzung aus dem Jahr 2014 in der Fassung vom 11. November 2020

TOP 9:  Beschluss über die Unterzeichnung der Satzung durch 7 Mitglieder

TOP 10 Beschluss über die Bestätigung der Bestellung des Vorstands und dessen Annahme

TOP 11: Beauftragung des Vorstandes mit der Anmeldung der Eintragung

 

Die Sitzung findet in Präsenz und unter Anwendung des KKS - Hygienekonzepts statt. Bitte beachten Sie die Mundschutzpflicht auf dem Schulgelände und die Abstandsregelung.

 

Um die Anzahl der zu erwartenden Mitglieder einschätzen zu können, bitten wir dringend um Anmeldung über die Email-Adresse:                               vdf@kks-kiel.de.

 

Wir danken herzlich und grüßen freundlich.

 

- Der Vorstand -

Estelle Charron, Knut Heyden, Ina Wiegert und Sabine Wösthoff

 

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Rhythmisierung der Käthe-Kollwitz-Schule in der Corona Phase

Um die Tage für die Mittel- und Oberstufenschüler etwas kürzer zu gestalten, aber dennoch das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, haben wir den Nachmittagsunterricht vorgezogen, wollen aber am späteren Beginn als Grundregel dieser Stufen festhalten.

Die Ausweichräume in den Klassen 7-9 wechseln, damit andere Klassen im Fachraum (Bio, Geo und Musik) unterrichtet werden. Die SuS werden dann - wie auch bei Chemie und Physik - von den Lehrkräften im Klassenraum abgeholt, damit sich keine Warteschlangen vor den Fachräumen bilden.

Am Nachmittag werden die Stunden wieder 45 Minuten lang sein. Ebenso wird die Mittagspause auf 30 Minuten verlängert. Nur im Ausnahmefall findet noch Unterricht in der 9. Stunde statt.

Das Schwimmen der 6. Klassen kann nur vierzehntägig stattfinden. In den ungeraden Wochen habe die SuS dann Sport.

Die Stundenpläne werden jetzt über die Klassenlehrer*innen verteilt und sind online abrufbar.

Heyden

 

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