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Impfangebot an der Schule

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) bietet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren sowie den an Schulen tätigen Personen zusätzlich zu den bisherigen Impfangeboten die Möglichkeit, sich durch mobile Impfteams auf dem Schulgelände impfen zu lassen. Nähere Einzelheiten kann man dem angehängten Anschreiben entnehmen.

 

Zwei Dinge sind mir wichtig zu erwähnen:

 

  1. Es handelt sich um keine Schulveranstaltung. Alle Schulen sind lediglich angewiesen, alle in Frage kommenden Personen zu informieren und die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
  2. Es gibt keine Verpflichtung. Das Impfangebot ist freiwillig.

 

Die Impfwilligen werden in dem für sie vorgesehenen Anschreiben um eine Übermittlung der Anmeldungen an die Schulen bis zum 06.08.2021 gebeten. Die Anmeldungen werden in verschlossenen Umschlägen übergeben und sollen ungeöffnet und unter Wahrung der Vertraulichkeit über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an die Schulsekretariate weitergegeben werden.

 

Falls weitere Fragen entstehen, melden Sie sich gerne bei den Stufenleitungen oder den übrigen Mitgliedern der Schulleitung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Malte Schulz

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Erste Schulwoche

Am Montag den 2.8. beginnt die Schule für alle Klassen um 7:45.

Alle Schüler:innen betreten das Gebäude mit Mund-Nasen-Bedeckung.

In der 1.+2. Stunde sind Klassenleiterstunden, in denen ein Selbsttests durchgeführt wird.

Der Unterricht endet am Montag und Dienstag nach der 6. Stunde.

 

Folgende Hygieneregeln gelten für die ersten drei Schulwochen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen, aber nicht im Außenbereich
  • 2x wöchentliches Testen für nicht vollständig Geimpfte und Genesene (Geimpfte zeigen den Klassenlehrer:innen Ihren Impfausweis)
  • Keine Kohortenregelung mehr (d.h. der im Moment sehr kleine Schulhof kann von allen genutzt werden) Wir empfehlen einen Aufenthalt in den Bereichen, die in der Karte definiert sind.

Reiserückkehrer insb. aus Risikogebieten beachten folgenden Absatz:

Bei all den Lockerungen dieser Tage müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir uns auch weiterhin in der Corona-Pandemie befinden. An dieser Stelle sei daher noch einmal auf die in diesem Jahr geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten hingewiesen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html). Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt.

 

 

 

Knut Heyden

Stand 20.7.2021

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Unsere Räume.

Eine Ausstellung von Schüler*innen des Kunstkurses Eab der Käthe-Kollwitz-Schule Kiel

Im Rahmen einer künstlerischen Raumerforschung haben die Schüler*innen die sie derzeit umgebenden Räume unter Anleitung ihrer Lehrerin Stefanie Klick untersucht. Dabei haben sie festgehalten, wie sich Digitales und Reales, Privates und Öffentliches, Innen und Außen wechselseitig durchdringen. Die künstlerischen Arbeiten der Schüler*innen sind vom 16.06. bis zum 04.07.21 rund um die Uhr in den Schaufenstern von „stadtraumzeit – Kunst& Projekte“ amWilhelmplatz 5 (Ecke Weißenburgstraße) zu sehen.

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Entlassung der Abiturienten

Mit den Klängen der BigBand unter der Leitung von Frau David gingen die ersten Schüler:innen auf den Schulhof.

Das strahlende Wetter konnte die ungünstigen Corona-Bedingungen in den Hintergrund treten lassen:
Endlich halten unsere 50 Abiturient:innen ihre Reifeprüfungszeugnisse in den Händen!

Q2a

Q2a

 

Q2b

 

Q2c

 

Herzlichen Gückwunsch!

Im Namen der Schulleitung

Knut Heyden

 

 

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Partielle Sonnenfinsternis 2021

Viele Schüler:innen konnten heute im Laufe der 6. Stunde auf dem Schulhof der KKS die partielle Sonnenfinsternis beobachten. Der Förderverein der KKS hatte dazu SoFi-Brillen besorgt, die nun zum Einsatz kamen.

Viele Schüler:innen zeigten sich sehr beeindruckt von dem Naturschauspiel.

Knut Heyden

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Lernsommer 2021

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat am Donnerstag, den 6.5.21, im Bildungsausschuss des Landtags ihre Pläne für einen erneuten sogenannten Lernsommer in den Sommerferien 2021 vorgestellt. Das Lernen selbst gestalte sich oftmals schwierig, "weil nicht alle Kinder zu Hause so lernen konnten, wie sie es gebraucht hätten. Deshalb planen wir auch für diese Sommerferien zahlreiche kostenlose Förderangebote", sagte Prien. Mit dem Programm "Lernchancen.SH" sollen vor allem lernschwache Schülerinnen und Schüler angesprochen werden und diejenigen, die im Schuljahr 2021/22 am Übergang auf eine andere Schule stehen oder die Schule abschließen werden. Das Land will den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis zu 25 Stunden in den letzten beiden Sommerferienwochen anbieten - kostenfrei und freiwillig. Es ist jedoch eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Kernfächern Mathematik, Deutsch und Englisch, es gibt aber auch Angebote in den Bereichen Sport, Musik und Kultur sowie Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen.

Kurse können über diese Seite https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh gebucht werden.

Die KKS bietet keine eigenen Kurse an.

 

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Präsenzunterricht auch in den Klassen 7-E ab dem 31. Mai

Liebe Eltern,

wie wir heute in der Presse erfahren haben, beginnt ab Montag den 31. Mai wieder der Präsenzunterricht in den Klassenstufe 7-E.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html#doc055b39e8-7180-49d9-8f49-89e506d1fe5cbodyText1

Da in der Mittelstufe von der Gruppe B noch einige Arbeiten wie auch VERA geschrieben werden, die der andere Teil (Gruppe A) schon geschrieben hat, trifft uns diese Information an einem Samstag sehr überraschend. Hier müssen wir praktikable Lösungen wie Stillarbeit finden.

Der Vorteil ist, dass dies in einer kurzen Woche passiert: Am Mittwoch endet wegen des mündlichen Abiturs der Untericht nach der 6. Stunde. Donnerstag und Freitag sind unterrichtsfrei.
Wir freuen uns auf zwei danach anschließende Wochen im regulären Klassenverband.

 

Knut Heyden

29.05.2021

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Wechselunterrricht 7-E

Es gibt positive Nachrichten!

Die Inzidenz in Kiel nähert sich dem Grenzwert von 50 Fällen in 7 Tagen auf 100.000 EW!

Allerdings gilt für Kiel weiterhin:
o Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
o Jahrgangsstufen 7 bis E im Wechselunterricht mit wöchentlichen Wechsel von A und B Gruppen
o Q1: Präsenzunterricht unter Hygienebedingungen

Den aktuellen Stand der Inzidenzwerte erfahren Sie hier:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Wir müssen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 gelangen. Dies bedeutet, dass wir etwa eine Woche vorher erfahren werden, wenn der Präsenzunterricht für die Stufen 7-E eintritt.

Es gelten diese rechtlichen Grundlagen:

§ 7 Schulbetrieb in der Zeit vom 17. Mai bis zum 6. Juni 2021 an den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren

(1) Überschreitet in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 50, so gelten dort ab dem übernächsten Tag für den Schulbetrieb die Regelungen der Absätze 2 bis 6. Wird der Schwellenwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unterschritten, entfällt die Anwendbarkeit der Regelungen der Absätze 2 bis 6 ab dem übernächsten Tag; Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Die zuständige Behörde kann in Abstimmung mit dem Schulamt im Kreis oder in der kreisfreien Stadt entscheiden, dass die Regelungen der Absätze 2 bis 6 abweichend von Satz 1 und 2 nicht am übernächsten Tag, sondern erst zum Montag der Folgewoche anzuwenden sind oder nicht mehr anzuwenden sind.

(2) In den allgemein bildenden Schulen finden für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht und schulische Veranstaltungen des Ganztags und der Betreuung statt; für die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 findet mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler im ersten Schuljahr der Qualifikationsphase in der Oberstufe sowie in Abschlussjahrgängen Unterricht in der Gestalt von Wechselunterricht statt.

(3) Abweichend von Absatz 2 kann für die Schülerinnen und Schüler im ersten Schuljahr der Qualifikationsphase in der Oberstufe sowie in den Abschlussjahrgängen Präsenzunterricht stattfinden.

 

Knut Heyden 20.05.21

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Corona-Schulinformation 2021 - 034 vom 19. Mai 21

in dieser Schulinformation greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:
1. Impfberechtigungen für Praktikantinnen und Praktikanten ............... 2
2. Klassenfahrten in diesem Schuljahr ............................................ 2
3. Fehltage aufgrund eines Antrags auf Befreiung von der Präsenzpflicht . 2

Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 6 der Zeugnisverordnung sind Unterrichtsversäumnisse im Zeugnis einzutragen. Auch bei einem entschuldigten Unterrichtsversäumnis handelt es sich stets um eine Beurlaubung gem. § 15 Schulgesetz SH. Die Tage einer Beurlaubung von der Präsenzpflicht nach § 15 SchulG wegen der Coronapandemie sind daher als Tage entschuldigten Fehlens im Zeugnis zu erfassen. Dies ist unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler während der Beurlaubung schulische Aufgaben im häuslichen Bereich erledigt. Auch im Fall einer Nichtteilnahme am Unterricht aus gesundheitlichen Gründen handelt es sich um einen Fall einer Beurlaubung. Der Schul- und Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH meint die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Die schulische Mitarbeit im häuslichen Bereich ist kein Schul- oder Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH.
Eine Erläuterung im Zeugnis selbst zu diesen Fehltagen ist nicht möglich, jedoch bitte ich Sie, die Betroffenen zu informieren, dass sie auf Antrag eine Anlage zum Zeugnis (Anlage zum Zeugnis für das zweite Halbjahr im Schuljahr 2020/21) erhalten können. In dieser sind die Tage der Beurlaubung wegen der Coronapandemie auszuweisen.


4. Merkblatt „Unterstützungsmöglichkeiten beim Lernen in der Distanz“ ......... 2
5. Durchführungshinweise zu den Tests in Schulen ..................................... 3

Bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  •  Lüftung während des Tests sicherstellen.
  • Abstand von wenigstens 1,50 m während der Durchführung des Tests.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen die Masken nicht vollständig abnehmen, der Mund soll bedeckt bleiben.
  • Während der Probenentnahme sollte möglichst nicht gesprochen werden. Niesen und Husten nur in die Armbeuge.
  • Die Sitzordnung in den Klassen muss eingehalten werden.

6. Ganztagsangebote in den Ferien ................................................ 3

7. Abschlussveranstaltungen mit Zeugnisübergabe.............................. 4

Bei den Abschlussveranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen gem. der Corona-Bekämpfungsverordnung. Aktuell sind Gruppen mit 50 Personen innen und mit 100 Personen außen möglich in Kombination mit Hygienemaßnahmen und Testpflicht.
Derzeit wird innerhalb der Landesregierung jedoch über weitere Öffnungsschritte für die Zeit ab Juni beraten, so dass es hier zu einer Öffnung kommen kann. Wir werden Sie nach Beschlussfassung zeitnah informieren.

8. Lieferung von Masken .......................................................... 4

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