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Organisation der Notbetreuung an Schulen während der Ferienzeit

von Knut Heyden

Liebe Eltern der 5. und 6. Klassen,

 

mit diesem Schreiben möchte ich daran erinnern, dass Sie, falls Ihr Kind in den Ferienzeiten bei uns an der Schule betreut werden soll, uns unbedingt bis zum Mittwoch, 25. März 2020, eine E-Mail (malte.schulz@kks-kiel.de) zukommen lassen müssen.

Sollten innerhalb der Ferienzeiten akute Betreuungsbedarfe entstehen, melden Sie diesen bitte am Vortag bis 16 Uhr per E-Mail (malte.schulz@kks-kiel.de). In besonders dringenden Fällen können Sie die Schulleitung wochentags von 8 – 13 Uhr auch über das Diensthandy (Herr Schulz: (0152-57643301) oder Herr Heyden (0162-5772456)) erreichen.

 

Zur Erinnerung: Eine Notbetreuung ist für folgende Berufsgruppen unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

  • Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik,
  • Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
  • Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  • Informationstechnik und Telekommunikation - insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
  • Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
  • Wasser und Entsorgung,
  • Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
  • Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.

 

Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFS zuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.

 

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, allen Eltern und Schüler*innen unserer Schule und dem gesamten Kollegium, dass Sie gesund bleiben mögen und die Herausforderungen dieser besonderen Lage gut meistern werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Malte Schulz (Schulleiter)

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